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von Cerner Corporation
veröffentlicht am 17.02.2021

Das Krankenhaus von morgen ist digital ‒ bis 2024 leistet das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit 4,3 Milliarden Euro einen kräftigen Anschub dazu. 15 Prozent der Förderkosten müssen laut Gesetz in die Interoperabilität und IT-Sicherheit klinischer Strukturen fließen. Was das bedeutet und wie Cerner als Healthcare-IT-Experte Ihr Krankenhaus bei diesen beiden Themen unterstützt, erfahren Sie im dritten Teil unserer Blog-Serie zum Krankenhauszukunftsgesetz.

Es sind zum einen die Fördertatbestände und deren Erfüllung bis 2024, die für deutsche Kliniken entscheidend sein können auf ihrem Weg in die digitale Zukunft. Zum anderen fordert der Gesetzgeber die Messung des digitalen Reifegrads ‒ wichtige Voraussetzung für die Bedarfsanmeldung im Rahmen der Fördertatbestände. Einen dritten Schwerpunkt setzt der Gesetzgeber mit der Verpflichtung zu Interoperabilität und IT-Sicherheit. Was bedeutet das konkret?

Zwei zentrale Vorgaben des KHZG: Interoperabilität und IT-Sicherheit

Patienten favorisieren einheitliche Prozesse bei gleichzeitiger Sicherheit ihrer Daten und einer insgesamt kompetenten digitalen Begleitung durch klinische Prozesse. IT-Verantwortliche im Gesundheitswesen wünschen sich seit Jahren einheitliche Datenformate und Schnittstellen. Das KHZG greift diese Themenfelder auf. Die größte Revolution, die mit dem neuen Gesetz einhergeht, steckt im „Zwang“ zur Interoperabilität, d. h. in der Nutzung internationaler Standards und Schnittstellen. „Interoperabilität und IT-Sicherheit sind zwei Schlüsselbegriffe des KHZG“, erläutert Inka Lang, Medizininformatikerin und als Senior Regulatory Strategist bei Cerner zuständig für das klinische Informationssystem i.s.h.med®. Gemeint ist mit Interoperabilität im Sinne des KHZG die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer & semantischer Standards, um ein durchgehendes, einrichtungsinternes und -externes Zusammenspiel digitaler Dienste zu gewährleisten. Für die „Patient Journey“ relevante Dokumente & Daten müssen darüber hinaus in die elektronische Patientenakte ‒ eine zentrale i.s.h.med-Anwendung ‒ übertragen werden können. Mit der IT- oder Informationssicherheit werden Krankenhäuser verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit durchgehend zu berücksichtigen und zwar auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

i.s.h.med Patientenakte erfüllt Anforderungen

Einen wichtigen Schritt ist man bei der elektronischen i.s.h.med Patientenakte mit der Integration von FHIR als Industrieschnittstellen-Standard für die Anbindung zertifizierter Drittlösungen bereits gegangen. „Besonders was die semantische Interoperabilität betrifft, stehen wir alle vor neuen Herausforderungen ‒ sowohl die deutschen Klinikbetreiber als auch wir IT-Hersteller“, sagt Inka Lang. Dabei setzt Cerner mit SNOMED CT (Systemized Nomenclature of Medicine - Clinical Terms) auf einen internationalen, ontologiebasierten Terminologiestandard für die Dokumentation in Behandlung und Pflege. Nach erfolgreicher Pilotierung wird das im März 2020 in Deutschland eingeführte Terminologie-System nun zügig in die bundesweite E-Health-Strategie ausgerollt. „Natürlich ist uns klar, dass wir bei den meisten Kunden mit der Implementierung auf bereits vorhandene Systemumgebungen stoßen“, sagt Inka Lang. Diese bereits bestehende Prozessarchitektur mit ihren Funktionalitäten muss daher genau unter die Lupe genommen und anschließend auf die Erfordernisse hinsichtlich Interoperabilität angepasst werden.
Neben der Erfüllung von Vorgaben zur Interoperabilität fordert das KHZG auch die Gewährleistung der IT-Sicherheit. So sind pro Fördertatbestand 15 Prozent an Kosten zu berücksichtigen, die in den Ausbau der IT-Infrastruktur, d. h. in die Ausfall- und Datensicherheit sowie in den Datenschutz, investiert werden müssen. Cerner platziert sich hier mit wichtigen Themen wie Single-Sign-on, Session-Tracking oder der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Also genau jene Bereiche, die für den Ausbau der IT-Infrastruktur im Krankenhaus notwendig sind, um im Rahmen der Cyber- und Datensicherheit sowohl vor Angriffen von außen als auch vor internen Verlusten geschützt zu sein.

Mit Cerner die Anforderungen des KHZG meistern

Cerner unterstützt seine i.s.h.med-Kunden nicht nur hinsichtlich Interoperabilität und IT-Sicherheit, sondern in fast allen zentralen KHZG-Förderbereichen und darüber hinaus. Ob es um die Anbindung zertifizierter Patienten-Apps geht, den weiteren Ausbau der Pflegeprozessdokumentation mit der ePA oder um die Anbindung von Clinical Decision Support Systemen ‒ i.s.h.med und das Cerner Ecosystem mit seinen Partnerlösungen erfüllen zahlreiche Voraussetzungen für das digitale Krankenhaus von morgen. Was das KHZG betrifft, schnürt Cerner alle Maßnahmen für die klinischen Kernprozesse zu konkreten Lösungskonzepten für die jeweiligen Fördertatbestände, damit i.s.h.med-Kunden rechtzeitig in ihre Digitalisierungsprojekte für 2021 starten können.

Das KHZG ist unbestritten ein äußerst attraktiver Anschub, um neue oder bereits geplante Projekte förderfinanziert auf den Weg zu bringen ‒ aber bestimmt noch nicht das Ende der digitalen Reise. Gut beraten sind Krankenhäuser, die diese Reise über die Anforderungen des KHZG hinaus mit einem erfahrenen Partner wie Cerner an ihrer Seite fortsetzen.

Text: Katharina Zeutschner, textwerker24

Foto: ©iStock